Unsere

ANGEBOTE

AMBULANTE FLEXIBLE HILFEN

 
Die ambulanten flexiblen Hilfen haben ihre Grundlage in den Paragraphen 27 ff. SGB VIII:
„Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall; dabei soll das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen einbezogen werden.“
Folgende Hilfen werden von uns angeboten
  • § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe / SPFH
  • § 30 Erziehungsbeistand / EB
  • § 41 ambulant, junge Volljährige
  • § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • Clearings hinsichtlich des Hilfebedarfs
Auf Grundlage des SGB XII
  • §53 Eingiederungshilfe für Erwachsene

Hier bieten wir Kindern, Jugendlichen und ihren Familien eine individuelle lebenswelt- und sozialraumorientierte Betreuung und Beratung an deren Lebensort an. Die zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung der Hilfe vereinbaren wir mit allen Beteiligten und verändern diese bei Bedarf. 
In unterschiedlichen Settings unterstützen wir die jungen Menschen und Familien in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ermöglichen ihnen soziale Lernfelder.